
Die AG hat ein in Aktien aufgeteiltes Grundkapital bzw. Gezeichnetes Kapital (Nenn-, Nominalkapital ). Dessen Mindestnennbetrag beträgt 50.000 Euro und ist in der Praxis meist wesentlich höher. Ein Aktionär ist an der AG im Verhältnis des Nennbetrags seiner Aktien zum Grundkapital der AG beteiligt. Die Verpflichtung der Aktionär e zur Le...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/grundkapital-der-ag/grundkapital-d
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